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   VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06   

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https://dejure.org/2007,18474
VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06 (https://dejure.org/2007,18474)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2007 - 8-VII-06 (https://dejure.org/2007,18474)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2007 - 8-VII-06 (https://dejure.org/2007,18474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 3 Feiertagsgesetz (FTG) mit der Bayerischen Verfassung in Bezug auf die Gewährung musikalischer Darbietungen am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 218
  • DVBl 2007, 706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494

    Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig

    Dabei muss er einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung des Feiertags hinreichend gewährleisten, andererseits dürfen die zum Feiertagsschutz getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein, wobei dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BayVerfGH vom 12.3.2007 BayVBl 2007, 462).

    Der Gesetzgeber darf trotz des durchaus zutreffenden Hinweises des Klägers darauf, dass immer weniger Menschen im Bundesgebiet christlichen Religionsgemeinschaften angehören, nach wie vor davon ausgehen, dass derartige musikalische Darbietungen den religiösen und sittlichen Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung nicht entsprechen und diese dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1 und 2 BV beeinträchtigt werden (vgl. BayVerfGH vom 12.3.2007 a.a.O.; BayVGH vom 15.3.2004 Az. 24 BV 03.2990 ).

  • VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.2274

    "...-Party" am Karfreitag; Verbot musikalischer Darbietungen in Räumen mit

    Da das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht nur die innere gedankliche Freiheit des Glaubens oder Bekenntnisses schützt, sondern auch die in die Außenwelt tretende Verwirklichung, auch gemäß seiner Überzeugung zu handeln (BVerfG v. 17.12.1975, 1 BvR 63/68; BVerfG v. 18.9.1995 1 BvR 1456/95; BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06), ist vorliegend durch die Untersagung und Einstellung der gegenständlichen Veranstaltung auch der Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit tangiert.

    Für die Auswahl der staatlich anerkannten Feiertage und die Ausgestaltung des Schutzes dieser Feiertage im Einzelnen hat der Gesetzgeber eine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit (BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06; BayVGH v. 15.3.2004 24 BV 03.2990).

    Zulässig ist es hingegen für den Gesetzgeber, sich von den religiösen Empfindungen der Mehrheit der christlich geprägten Bürger leiten zu lassen (BVerfG v. 17.12.1975 1 BvR 63/58, BayVerfGH v. 12.3.2007 Vf. 8-VII-06).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Die Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen wird durch Art. 4 Abs. 1 GG nur geschützt, solange die Glaubensüberzeugungen nicht im Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung stehen und aus dem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer erwachsen (vgl. BVerfG vom 11.4.1972 a.a.O.; vgl. auch BayVerfGH vom 12.3.2007 BayVBl 2007, 462).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1529

    Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer

    Dabei muss er einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung des Feiertags hinreichend gewährleisten, andererseits dürfen die zum Feiertagschutz getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein, wobei dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.3.2007 - Vf. 8-VII-06 - BayVBl 2007, 462).

    Diese Verpflichtung ist der Klägerin aber wie allen anderen Diskotheken- und Clubbetreibern als rechtmäßige Folge des verfassungsgemäßen Sonn- und Feiertagsschutzes zuzumuten (zu Art. 12 und 14 GG vgl. BVerwG, U.v. 19.4.1988 -1 C 50/86 - juris Rn. 35; zur Glaubens- und Gewissensfreiheit und zu Art. 2 Abs. 1 GG vgl. BayVerfGH, E.v. 12.3.2007 - Vf. 8-VII-06 - NVwZ-RR 2008, 218).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1530

    Verbot einer Halloween-Party an Allerheiligen; öffentliche

    Dabei muss er einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung des Feiertags hinreichend gewährleisten, andererseits dürfen die zum Feiertagschutz getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein, wobei dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.3.2007 - Vf. 8-VII-06 - BayVBl 2007, 462).
  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 17.2158

    Bescheide zur Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für

    (1) Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 12. März 2007 - Vf. 8-VII-06 -, juris; VerfGH vom 14.7.1994 = VerfGH 47, 165/171 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Diese Methoden schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig (vgl. BayVerfGH, E.v. 22.6.2010 - Vf. 15-VII-09 - VerfGH 63, 71; E.v. 12.3.2007 - Vf. 8-VII-06 - VerfGH 60, 52).
  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/13

    Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das bayerische Feiertagsgesetz:

    Insoweit geht es um Tage mit einem besonders ernsten Hintergrund, an denen alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten sind, es sei denn, die Veranstaltung ist dem Charakter des stillen Tages angepasst und dient der Verdeutlichung seiner Zweckbestimmung (BayVerfGH NVwZ-RR 2008, 218).
  • VG München, 10.02.2010 - M 18 K 09.1106

    Stille Tage; Befreiung für Spielothek

    Die Regelung bezüglich der "stillen Tage" wurde deshalb vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß beurteilt (Entscheidung v. 12.3.2007, Vf. 8-VII-06).
  • VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 13.61

    Verfassungsmäßigkeit des Bayer. Feiertagsgesetzes; veränderte Lebensanschauungen

    Diesen Vorgaben ist der bayerische Gesetzgeber mit dem Feiertagsgesetz in nicht zu beanstandender Weise nachgekommen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 12.3.2007 - Vf. 8-VII-06 - BayVBl 2007, 462).
  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/14

    Kriterien für die Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit einer Veranstaltung

  • VG München, 10.10.2012 - M 18 K 11.4906

    Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert

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